Geschäftsbedingungen

1. INHALT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON UNTERKUNFTSDIENSTLEISTUNGEN

Die Allgemeinen Leistungsbedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen der Agentur TourISTRA (Rechtlicher Hinweis/Impressum: Firma A.D.S. d.o.o., Matije Gupca 5, 52470 Umag, Kroatien, OIB:73323157067) als Reiseveranstalter oder autorisierter Vermittler und dem Reisenden, der das angebotene und ausgewählte Reisepaket annimmt. Alle Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine rechtliche Verpflichtung sowohl für den Gast als auch für die TourISTRA-Agentur dar. Allgemeine Reisebedingungen sind auf der Website der TourISTRA-Agentur veröffentlicht.

Die Agentur TourISTRA ergreift alle Maßnahmen mit dem Ziel, ihren Nutzern genaue und qualitativ hochwertige Informationen bereitzustellen. Alle Informationen, Daten und Fotos zu den Unterkünften wurden von der Agentur TourISTRA beim endgültigen Leistungsträger gesammelt. Obwohl alle Informationen von Mitarbeitern der TourISTRA-Agentur überprüft wurden, übernimmt TourISTRA keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen und Verzögerungen bei der Aktualisierung dieses oder eines anderen Teils der Website.

2. INHALT, BESCHREIBUNG UND PREIS DER UNTERKUNFT

Die angebotenen Wohneinheiten werden gemäß der offiziellen Kategorisierung der örtlichen Tourismusorganisation zum Zeitpunkt der Erteilung der Arbeitserlaubnis beschrieben.

Die Preise der Dienstleistungen sind bei jeder Unterkunftseinheit angegeben und umfassen diejenigen Dienstleistungen, die bei der Unterkunftseinheit in der Reservierung beschrieben sind.

Sonderleistungen sind Leistungen der Unterkunftseinheit, die jedoch nicht im Preis inbegriffen sind und daher vom Reisenden gesondert zu bezahlen sind. Sonderleistungen müssen bei der Anmeldung beantragt werden, sie werden zum Preis der Beherbergungsleistung hinzugerechnet und fließen in die Endabrechnung ein.

Die Preise der Wohneinheiten werden in EUR veröffentlicht.

3. RESERVIERUNGSANTRÄGE

Anträge auf Unterkunftsreservierungen werden elektronisch eingereicht, indem das auf der Website der TourISTRA-Agentur verfügbare Formular ausgefüllt wird. Der Reisende ist verpflichtet, bei der Anmeldung alle im bereitgestellten Buchungsformular abgefragten korrekten Angaben zu machen, die sich sowohl auf den Reisenden als auch auf die von ihm zur Reise angemeldeten Personen beziehen. Die Agentur TourISTRA übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Reisenden bei der Reservierung gemachten Angaben.

4. RESERVIERUNGEN UND ZAHLUNGEN

Anfragen und Unterkunftsreservierungen werden elektronisch und telefonisch, schriftlich oder persönlich im Büro der Agentur entgegengenommen.

Mit der Buchung bestätigt der Reisende, dass er mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen, die er zuvor sorgfältig studiert hat, vertraut ist und diese in vollem Umfang akzeptiert. Auf diese Weise wird alles, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist, zu einer rechtlichen Verpflichtung sowohl für den Passagier als auch für die Agentur. Bei der Reservierung ist der Passagier verpflichtet, alle für den Reservierungsvorgang erforderlichen Informationen anzugeben. Mit der Zahlung des Gastes ist die Reservierung gültig, eine sonstige mündliche oder schriftliche Bestätigung gilt nicht als Reservierung. Um die Dienstleistung zu reservieren, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises erforderlich, der Restbetrag muss spätestens 30 Tage für Villen und 14 Tage für Apartments vor Beginn der Nutzung gezahlt werden Service.

Liegen vor dem Ankunftsdatum 30 Tage (bei Villen), 14 Tage (bei Apartments) oder weniger, sind auf genehmigten Antrag 100 % des Preises der Unterkunftsleistung zu zahlen. Zahlungen sollten in Euro erfolgen und können per Kreditkarte oder Banküberweisung erfolgen.

Nach Erhalt des gesamten Betrags der ausgewählten Leistung wird dem Reisenden ein Voucher mit genau angegebenen vertraglichen und bezahlten Leistungen zugesandt. Der Voucher dient als Nachweis der Leistungsreservierung. Der Reisende ist verpflichtet, den Voucher bei der Ankunft im Beherbergungsbetrieb abzugeben und die reservierten Leistungen werden auf der Grundlage des Vouchers erbracht. Sollten mehr Personen in der reservierten Unterkunftseinheit ankommen, als in den Reiseunterlagen (Voucher) angegeben ist, hat der Leistungsträger das Recht, unangekündigten Reisenden die Unterbringung zu verweigern oder alle Passagiere gegen einen Zuschlag für unangekündigte Reisende vor Ort aufzunehmen.

Mit der Zahlung der Reservierung bestätigt der Reisende, dass er alle Merkmale und Bedingungen, unter denen die Unterkunft angeboten wird, vollständig kennt. Mit der Zahlung der Reservierung bestätigt der Reisende, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Beherbergungsleistungen akzeptiert. Mit der Zahlung der Reservierung wird alles, was in diesen Bedingungen aufgeführt ist, zu einer rechtlichen Verpflichtung sowohl für den Passagier als auch für die TourISTRA-Agentur.

TourISTRA nutzt WSPay für Online-Zahlungen.

WSPay ist ein sicheres System für Online-Zahlungen, Echtzeitzahlungen, Kredit- und Debitkarten und andere Zahlungsmethoden. WSPay bietet Kunden und Händlern eine sichere Eingabe und Übertragung der eingegebenen Kartendaten, was durch das PCI DSS-Zertifikat von WSPay bestätigt wird. WSPay verwendet ein SSL-Zertifikat mit 256-Bit-Verschlüsselung und dem kryptografischen Protokoll TLS 1.2 als höchste Schutzstufe bei der Eingabe und Übertragung von Daten.

5. RECHT DER TOURISTRA-AGENTUR AUF ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNG

Die Agentur TourISTRA verpflichtet sich, dem Reisenden während des reservierten Zeitraums Unterkunft in gemieteten Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, außer im Falle außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Unruhen, Streiks, Terroranschläge, sanitäre Störungen, Naturkatastrophen, Eingriffe zuständiger Behörden usw.).

Die TourISTRA-Agentur kann Änderungen der reservierten Unterkünfte vorschlagen oder die gemieteten Unterkünfte ganz oder teilweise stornieren, wenn vor oder während des Urlaubs außergewöhnliche Umstände eintreten, die nicht vermieden oder beseitigt werden können, und wenn sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und des Verkaufs eingetreten sind des Programms hätten sie für die Agentur TourISTRA einen berechtigten Grund dargeboten, das Angebot nicht zu veröffentlichen und Anträge und Mietbestätigungen für die betreffenden Wohneinheiten nicht zu erhalten.

Bezahlt der Gast für eine Reservierung, die die TourISTRA-Agentur nicht erfüllen kann (online oder mit falschem Angebot), wird dem Gast eine Alternative angeboten.

Kann die TourISTRA-Agentur dem Reisenden eine Alternative anbieten, kann die Änderung der reservierten Unterkunft nur mit Zustimmung des Reisenden erfolgen. Die angebotene Alternative muss von gleicher oder höherer Qualität sein als die Qualität der reservierten Unterkunft. Akzeptiert der Gast die Alternative und ist diese teurer, ist er verpflichtet, die Differenz zu zahlen, ist die Alternative günstiger, erstattet die Agentur TourISTRA dem Gast die Differenz.

Die TourISTRA-Agentur ist verpflichtet, alle Reisenden, die ihre Ankunft mit einer Zahlung bestätigt haben, über eine Änderung der Reservierung oder Stornierung zu informieren, unverzüglich nach Eintritt außergewöhnlicher Umstände, und wenn es unmöglich ist, eine alternative Unterkunft zu finden, den nicht realisierten Betrag abzüglich Verwaltungskosten zurückzuerstatten Agenturkosten.

6. DAS RECHT DES PASSAGIERS AUF ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNG DER REISE

Falls der Reisende die auf seinen Wunsch hin vorgenommene Reservierung ändern oder stornieren möchte, muss er dies schriftlich (per E-Mail, Post) tun. Als Änderung gilt eine Änderung der Personenzahl oder des Datums des Beginns und/oder Endes der Nutzung des Dienstes spätestens 30 Tage vor Beginn der Nutzung des Dienstes. Die erste Umbuchung erfolgt, wenn möglich ohne zusätzliche Kosten, kostenfrei. Wenn eine Änderung der Reservierung nicht möglich ist und der Passagier aus diesem Grund die bestätigte Reservierung storniert, gelten die unten aufgeführten Stornierungsbedingungen für die Reservierung. Im Falle einer Stornierung einer fest bestätigten Unterkunftsreservierung ist das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung wie folgt Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten:

a) VILLEN

Der Gast hat das Recht, die Unterkunft bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei zu stornieren und hat Anspruch auf Rückerstattung von 100 % des Gesamtbetrages der Reservierung.

Falls der Gast die Reservierung 30 Tage vor dem Tag der gebuchten Ankunft storniert, behält die Agentur 100 % des Gesamtbetrags der Reservierung ein.

b) WOHNUNGEN

Der Gast hat das Recht, die Unterkunft bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei zu stornieren und hat Anspruch auf Rückerstattung von 100 % des Gesamtbetrages der Reservierung.

Falls der Gast die Reservierung 14 Tage vor dem Tag der gebuchten Ankunft storniert, behält die Agentur 100 % des Gesamtbetrags der Reservierung ein.

Bei einer Stornierung der Reservierung nach der Abreise oder wenn der Passagier nicht in der reservierten Unterkunft erscheint, werden 100 % des Gesamtpreises der Reservierung berechnet.

Wenn der Passagier am Tag des Leistungsbeginns nicht bis Mitternacht in der reservierten Unterkunft eintrifft und sich nicht bei der Agentur oder dem Leistungsträger gemeldet hat, gilt die Reservierung als storniert, sodass die Stornierungskosten wie oben berechnet berechnet werden.

Die Agentur erstattet dem Gast innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Stornierung der Unterkunft das Geld zurück.

7. PFLICHTEN DER TOURISTRA-AGENTUR

Die Agentur TourISTRA ist bestrebt, sich mit der Aufmerksamkeit eines guten Kaufmanns um die Durchführung von Dienstleistungen sowie die Auswahl von Leistungsträgern zu kümmern und die Rechte und Interessen der Reisenden im Einklang mit den guten Sitten im Tourismus zu wahren.

Die TourISTRA-Agentur ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle gemieteten Leistungen dem Reisenden zur Verfügung gestellt werden und haftet daher gegenüber dem Reisenden für eine etwaige Nichterfüllung der gemieteten Leistungen oder eines Teils der Leistungen.

Die TourISTRA-Agentur schließt jegliche Haftung im Falle von Änderungen und Nichterfüllung von Dienstleistungen aus, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und auf Verspätungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, für die der Beförderer gemäß positiven Vorschriften und internationalen Konventionen nicht verantwortlich ist. In diesen Fällen trägt der Reisende sämtliche Mehrkosten.

8. PFLICHTEN DER REISENDEN

Der Reisende ist verpflichtet:

- über gültige Reisedokumente verfügen. Die Kosten für den Verlust oder Diebstahl von Dokumenten während der Reise trägt der Reisende

- Beachten Sie die Zoll- und Devisenbestimmungen der Republik Kroatien sowie der Länder, in denen Sie sich während Ihrer Reise aufhalten

- die Hausordnung in der gemieteten Wohneinheit einzuhalten und mit den Dienstleistern nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten

- Legen Sie bei der Ankunft in der gemieteten Unterkunftseinheit dem Leistungserbringer den Voucher mit der genauen Anzahl der Personen und der Art der für sie zu erbringenden Dienstleistungen vor.

Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten trägt der Reisende die Kosten und ist für den entstandenen Schaden verantwortlich. Mit der Bestätigung der Reservierung verpflichtet sich der Reisende, im Falle eines von ihm verursachten Schadens dem Leistungserbringer vor Ort den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen.

9. REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Wenn der Reisende bei der Reservierung vorhersagt, dass er die Reise aufgrund bestimmter Umstände absagen muss, empfiehlt die Agentur den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Rücktrittsversicherung kann nicht nachträglich, sondern erst bei der Anmeldung der Reise bezahlt werden. Die Versicherungsprämie wird abhängig vom Wert der Reise berechnet.

Wenn der Reisende nicht über eine Reiserücktrittsversicherung verfügt, behält sich die Agentur das Recht auf Zahlung gemäß den in Artikel 7 dieser Vereinbarung festgelegten Regeln vor. Mit der Bezahlung der Reiserücktrittsversicherung überträgt der Reisende alle seine Ansprüche an die Versicherungsgesellschaft, deren Reiserücktrittsversicherung er besitzt, und die Agentur verpflichtet sich, dem Reisenden alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Geltendmachung seines Anspruchs gegenüber der Versicherungsgesellschaft erforderlich sind. was sich auf die Reservierung bezieht. Alle weiteren Versicherungsbedingungen sind der Versicherungspolice beigefügt und wir empfehlen jedem Reisenden, diese persönlich durchzulesen.

10. REISEVERSICHERUNG

Im Reisepreis ist das „Paket“ der Reiseversicherung nicht enthalten: Versicherung gegen Unfall- und Reisekrankheitsrisiken, Versicherung gegen Beschädigung und Verlust von Reisegepäck sowie eine freiwillige Krankenversicherung.

Mit der Unterzeichnung des Reisevertrags, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, wird davon ausgegangen, dass dem Reisenden die im vorherigen Absatz genannten zusätzlichen Versicherungen angeboten und empfohlen wurden. Falls der Reisende die genannten Versicherungen benötigt, kann er diese direkt bei einem der Versicherer abschließen. Wir empfehlen, vor dem Kauf die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu studieren.

11. BESCHWERDELÖSUNG

Jeder Reisende – Vertragsnehmer hat das Recht, sich über die Nichterfüllung der vertraglichen Leistung zu beschweren. Werden die Leistungen aus dem Angebot mangelhaft erbracht, kann der Reisende durch schriftliche Reklamation eine angemessene Entschädigung verlangen. Jeder Reisende hat das Recht, sich über die nicht erbrachte kostenpflichtige Leistung zu beschweren. Jeder Reisende – Inhaber einer bestätigten Reservierung – reicht eine separate Beschwerde ein.

Am Anreisetag ist der Reisende verpflichtet, die unangemessene Leistung unverzüglich dem Vertreter des Leistungserbringers (Rezeptionist oder Eigentümer der Unterkunft usw.) zu melden und die Agentur TourISTRA oder deren Bevollmächtigten darüber zu informieren. Der Reisende ist verpflichtet, zunächst den Leistungsträger zu informieren und zu versuchen, mit ihm eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Der Reisende ist verpflichtet, mit dem Leistungsträger und der Agentur nach Treu und Glauben bei der Beseitigung der Beschwerdeursachen zusammenzuarbeiten. Akzeptiert der Reisende vor Ort die angebotene Lösung für die Reklamation der kostenpflichtigen Dienstleistung, ist die Agentur nicht verpflichtet, eine spätere Reklamation anzunehmen. Wenn das Problem auch nach der Intervention vor Ort nicht behoben werden konnte, ist der Reisende verpflichtet, spätestens 8 Tage nach der Rückkehr aus dem Urlaub eine schriftliche Beschwerde zusammen mit Belegen und Fotos, die die Grundlage der Beschwerde belegen, an die Agentur zu senden. per E-Mail oder Post an seine Adresse.

Schriftliche Beschwerden sind zu richten an:

Reisebüro TourIstra, Katoro 48, 52470 Umag, Kroatien oder per E-Mail info@touristra.hr

Die Agentur berücksichtigt nur vollständig dokumentierte Beschwerden, die innerhalb von 8 Tagen nach Ende der Reservierung eingehen.

Während das Schlichtungsverfahren läuft und insgesamt nicht mehr als 14 bzw. 28 Tage nach Einreichung der Beschwerde vergehen, verzichtet der Reisende unwiderruflich auf die Schlichtung durch eine andere Person, die Schlichtung durch die UHPA oder eine andere Institution sowie auf die Bereitstellung von Informationen an die Medien. Ebenso verzichtet der Passagier während dieser Zeit auf das Recht, zu klagen. Die höchste Entschädigung pro Reklamation kann die Höhe des beworbenen Teils der Leistung erreichen und nicht bereits in Anspruch genommene Leistungen oder den gesamten Betrag der Leistung abdecken. Der Anspruch des Fahrgastes auf Ersatz ideeller Schäden ist hiervon ausgeschlossen. Die Agentur kann nicht für mögliche klimatische Bedingungen, Sauberkeit und Temperatur des Meeres an den Zielorten sowie für alle anderen ähnlichen Situationen und Ereignisse verantwortlich gemacht werden, die zur Unzufriedenheit der Passagiere führen können und nicht direkt die Qualität der gebuchten Unterkunftseinheit betreffen (z. B. schlechtes Wetter). , schlechte Strandanordnung, zu große Entfernung von öffentlichen Stränden zur Unterkunft, übermäßige Staus, Diebstahl oder Sachbeschädigung usw.).

12. GERICHTSSTAND

Der Reisende und die Agentur werden versuchen, eventuelle Streitigkeiten bezüglich der Anwendung dieser Vereinbarung gütlich beizulegen, andernfalls unterliegen sie der Entscheidung des zuständigen Stadtgerichts und das anwendbare Recht ist kroatisches Recht.

 

Umag, Mai 2023